Baugenehmigungsverfahren

Beschreibung

Im Baugenehmigungsverfahren wird mit dem Bauantrag die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt. Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die im Buchhandel erhältlich bzw. im Internet über den u.g. Link abrufbar sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bauordnungsverwaltung, einzureichen.

Ein vollständig eingereichter Bauantrag hilft Zeit und Geld sparen. Die Bauordnung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist bestrebt, die Genehmigung für ein Bauvorhaben so schnell wie möglich zu erteilen. Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags sind aber vollständige und fehlerfreie Antragsunterlagen.

Welche Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig sind hängt vom Einzelfall ab. Dazu empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig bei uns zu informieren.

Nicht nur die Errichtung von baulichen Anlagen, sondern auch die Änderung baulicher Anlagen kann genehmigungsbedürftig sein.

Soll ein Gebäude anders genutzt werden als in der Vergangenheit (liegt also eine Nutzungsänderung vor), besteht eine Genehmigungspflicht immer dann, wenn für die neue Nutzung des Gebäudes andere bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Bestimmungen angewendet werden müssen.

Die Baugenehmigung gilt allgemein vier Jahre, sofern sie nicht zeitlich begrenzt erteilt wurde.

Die Kosten für eine Baugenehmigung sind im Kostenverzeichnis festgelegt und sind einzelfallbezogen.

Formulare sowie weitere Informationen rund um das Thema Bauen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Bauen, Wohnen und Verkehr.

Ansprechpartner

Finger, Christian

Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiter
09181 255-1623
christian.finger@neumarkt.de
09181 255-202

Iosifidis, Katja

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202
Sachbearbeiterin
09181 255-1620
katja.iosifidis@neumarkt.de
09181 255-202

Kirsch, Andrea

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiterin
09181 255-1624
andrea.kirsch@neumarkt.de
09181 255-202

Meyer, Sabine

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiterin
09181 255-1626
sabine.meyer@neumarkt.de
09181 255-202

Schmitzer, Sarah

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 203
Sachgebietsleiterin
09181 255-1621
sarah.schmitzer@neumarkt.de
09181 255-202

Adressen

Fischergasse 1, 2. OG 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung