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Aufgaben der Bauordnungsverwaltung sind die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen des Baurechts, die Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten der an einem Bau Beteiligten (Bauherren, Planfertiger, Bauunternehmer) sowie die Prüfung der Vorschriften über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB und der beantragten Abweichungen i.S.d. Art. 63 BayBO.
Zusätzlich stellt die Bauordnungsverwaltung auch die Schnittstelle zwischen den Antragstellern, Fachstellen und dem Bauordnungsamt dar.
Adresse
Öffnungszeiten
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag
|
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
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