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Die Bauaufsichtsbehörden haben die Aufgabe, bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzungsänderung und der Instandhaltung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Hinweis zur Bayerischen Bauordnung:
Sanierungsmaßnahmen in der Altstadt:
Brandmeldeanlagen:
Technische Anschlussbedingungen zur Errichtung und zum Betrieb von Brandmeldeanlagen
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Öffnungszeiten
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