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Der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in seiner Sitzung vom 09.11.2023 die
beschlossen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.10.2023 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Sie ist im Rathaus, Zimmer Nr.101 (Vorzimmer des Oberbürgermeisters)
niedergelegt und kann während der üblichen Geschäftsstunden
eingesehen werden.
Neumarkt i.d.OPf., den 11.12.2023
gez.
Markus Ochsenkühn
Oberbürgermeister
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