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Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. setzt für Ausschreibungen (im Bereich Bauwesen) diese Vergabeplattform ein: www.deutsche-evergabe.de
Über diese Plattform können Sie sich über die Ausschreibungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf. informieren uns als Bieter bewerben.
Den Bieterleitfaden der deutschen eVergabe finden Sie im FAQ-Bereich unter https://service.deutsche-evergabe.de/kb/root.aspx
Bleiben Sie als Bieter anonym, liegt es ausschließlich in Ihrer eigenen Zuständigkeit sich über Änderungen im Vergabeverfahren über unsere Internetseite zu informieren. Ihnen eventuell erwachsende Nachteile daraus kann die Vergabestelle nicht berücksichtigen.
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. informiert Unternehmen fortlaufend auf der Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) über beabsichtigte Ausschreibungen (§ 20 Abs. 4 VOB/A), dabei handelt es sich um eine Ex-Ante-Veröffentlichung. Interessierte Firmen haben die Möglichkeit ihr Interesse an diesen Ausschreibungen bei unserer Bauverwaltung zu bekunden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an der Beschränkten Ausschreibung besteht nicht.
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